
Qualität und Termintreue haben bei uns höchste Priorität. Lernen Sie unsere Arbeitsbereiche, unser Leistungsangebot und unsere maschinelle Ausstattung kennen.
Auftraggeber, die zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe verpflichtet sind, können nach § 140 SGB IX durch Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen 50% des Lohnanteils auf die Ausgleichsabgabe anrechnen.
Sollten Sie weiteren Informationsbedarf haben, wenden Sie sich bitte an produktion@delme-wfbm.de.
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Letzte Aktualisierung: 30.10.2008 12:00 Uhr